Elterninformation zur Aufnahme Klasse 5

 

                                                                                     

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026/27

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ich freue mich über Ihr Interesse, Ihr Kind ab dem neuen Schuljahr an der Pestalozzi-Oberschule Oderwitz beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung ist zu folgenden Zeiten möglich:

 

Montag           09.02.2026                 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag         10.02.2026                  08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch        11.02.2026                   08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag     12.02.2026                  08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Freitag            13.02.2026                  08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Montag           23.02.2026                  12:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag         24.02.2026                  13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch        25.02.2026                  13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag     26.02.2026                  13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag            27.02.2026                  09:00 Uhr – 11:00 Uhr

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

 

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original*1)

  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule 

  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis 

  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original

  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie

  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie

  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. 

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter

 

https://www.schule.sachsen.de/zvv/zvv_struktur_04/zvv_04_02_011.pdf

 

auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

 

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.

Für das Schuljahr 2026/2027 nehmen wir voraussichtlich 2 Klassen 5 auf.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. 

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

  1. Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oderwitz

  2. Geschwisterkind ist auch im Schuljahr 2026/2027 an unserer Schule.

  3. Kinder mit nachgewiesenem sonderpädagogischem Förderbedarf 

  4. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).

  5. Losverfahren

 

Kinder, die ein Kriterium 1-4 erfüllen, nehmen i.d.R. nicht am Losverfahren teil.

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird außerdem geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. 

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Geben Sie deshalb bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch auf dem Anmeldebogen für die Oberschule an. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von der aufnehmenden Schule eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an diese Schule versendet, wenn Sie uns das Einverständnis dazu erteilt haben, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Anderenfalls müssten die Unterlagen durch Sie abgeholt werden.

 

Obwohl wir in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. 

 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. K. Mende

Schulleiterin 

 

*1 SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 02. Februar 2026